Aktuelle Steuertipps

Auf dieser Seite stellen wir für Sie jeden Monat allgemeine und aktuelle Tipps und Informationen zu Steuersparmöglichkeiten bzw. mit steuerlichem Bezug zusammen:

  • wichtige steuerliche Termine
  • Gesetzesänderungen
  • Änderungen und Steuersparmöglichkeiten durch die Steuerreform
  • sonstige besondere Themen- und Problembereiche

Sollten Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! [Kontakt ]

1.    Ansparrücklage kann auch nachträglich geändert werden
2.    Rechtsform der GbR & Co. KG anerkannt
3.    Fahrtenbuch ist im Original vorzulegen
4.    Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksverkäufen verfassungsgemäß
5.    Betriebsausgabenpauschalierung für Kleinunternehmer und Existenzgründer vom Bundesrat abgelehnt
6.    Berufsbegleitendes Erststudium steuerlich abziehbar
7.    Einheitliche Zinsbesteuerung in der EU beschlossen
8.    Kosten für ein Arbeitszimmer in einer gegenüberliegenden Wohnung nur beschränkt abziehbar
9.    Eigenheimzulage: Beginn des Förderungszeitraums bei Anschaffung eines nicht bewohnbaren Objektes
 

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1. Ansparrücklage kann auch nachträglich geändert werden

[ID:20030701]

Für beabsichtigte Investitionen kann der Unternehmer eine gewinnmindernde Ansparrücklage in Höhe von 40% der geplanten Investitionskosten bilden. In der rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf (Az. 7 K 7626/00 E) wurde nunmehr bestätigt, dass die Bildung dieser Rücklage nicht zwingend bei Erstellung des Jahresabschlusses gebildet werden muss, sondern auch im Rahmen eines Einspruchsverfahrens zu berücksichtigen ist.

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2. Rechtsform der GbR & Co. KG anerkannt

[ID:20030702]

Nachdem bereits der Bundesgerichtshof die Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) anerkannt hat (Urteil vom 29.1.2001) sieht das Landgericht Berlin in seinem Beschluss vom 08.04.2003 (Az. 102 T 6/03) keine rechtlichen Hinderungsgründe, dass eine GbR auch persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft sein kann. Zur Begründung weist das Gericht darauf hin, dass nicht nur die GbR mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft hafte, sondern das Gläubiger der Kommanditgesellschaft auch die einzelnen Gesellschafter der GbR in Anspruch nehmen können.

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3. Fahrtenbuch ist im Original vorzulegen

[ID:20030703]

Wird ein betriebliches Fahrzeug von einem Arbeitnehmer auch für private Fahrten genutzt, so ist hierfür ein geldwerter Vorteil zu versteuern. Sofern der Angestellte ein Fahrtenbuch zur Aufzeichnung der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer führt, ist dies dem Finanzamt im Original vorzulegen. Nach Auffassung des niedersächsischen Finanzgerichts ist es hierfür nicht ausreichend, wenn das Fahrtenbuch im Original vor Abgabe der Steuererklärung in „Reinschrift“ abgeschrieben und anschließend vernichtet wird (Urteil vom 04.09.2002; Az. 4 K 11106/00). Diese „Reinschrift“ steht den Original-Fahrtenbüchern in der Beweiskraft nicht gleich. Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. IV B 9/03).

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4. Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksverkäufen verfassungsgemäß

[ID:20030704]

In seiner Entscheidung vom 05.03.2001 hat der Bundesfinanzhof in einem Aussetzungsverfahren (Az. IX B 90/00) verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen von zwei auf nunmehr zehn Jahren angemeldet. Demgegenüber hat das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 23.01.2003 (Az. 11 K 6863/01 E) entschieden, dass bei Verkäufen, die nach dem Gesetzesbeschluss durch den Bundestag (04.03.1999) getätigt wurden, kein Vertrauensschutz vom Steuerpflichtigen auf den Fortbestand der bisherigen kürzeren Spekulationsfrist geltend gemacht werden können. Gegen das Urteil wurde inzwischen Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. IX R 19/03).

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5. Betriebsausgabenpauschalierung für Kleinunternehmer und Existenzgründer vom Bundesrat abgelehnt

[ID:20030705]

In seiner Sitzung vom 18.06.2003 hat der Bundesrat die Gesetzesvorlage zur Betriebsausgabenpauschalierung bei Kleinunternehmern und Existenzgründern abgelehnt. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass gerade bei Existenzgründern in der Aufbauphase erfahrungsgemäß höhere Betriebsausgaben entstehen (in der Gesetzesvorlage wurden die Betriebsausgaben pauschal mit 50% der Betriebseinnahmen angesetzt). Es ist daher davon auszugehen, dass der betroffene Personenkreis in der Regel die tatsächlich höheren Betriebsausgaben geltend machen und somit diese Gesetzesregelung nicht greifen würde. Darüber hinaus hat der Bundesrat im Hinblick auf eine weitergehende Entbürokratisierung gegenüber der Gesetzesvorlage eine deutliche Erhöhung der Buchführungspflichtgrenzen von 350.000 EUR auf 500.000 EUR beim Umsatz und von 30.000 EUR auf 50.000 EUR beim Gewinn gefordert.

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6. Berufsbegleitendes Erststudium steuerlich abziehbar

[ID:20030706]

Bereits mit seinem Urteil vom 17.12.2002 (Az. VI R 137/01) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Studium als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abgezogen werden dürfen. In dem aktuellen Urteil vom 29.04.2003 (Az. VI R 86/99) hat der Bundesfinanzhof nunmehr auch hinsichtlich der Höhe der abzuziehenden Werbungskosten entschieden. Danach können unter anderem Studiengebühren, Aufwendungen für Arbeitsmittel sowie Fahrtkosten berücksichtigt werden. Bei den Fahrtkosten kann der Steuerpflichtige die gesetzliche Entfernungspauschale für Fahrten zwischen der Wohnung und der Ausbildungsstätte in Anspruch nehmen.

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7. Einheitliche Zinsbesteuerung in der EU beschlossen

[ID:20030707]

Ab dem Jahr 2005 wird es nach der nunmehr erzielten Einigung der EU-Finanzminister hinsichtlich von Kapitalerträgen, die ein EU-Bürger im EU-Ausland erzielt, zu regelmäßigen Kontrollmitteilungen bzw. zu einem Quellensteuerabzug kommen. Daher werden zwölf Mitgliedsstaaten – darunter auch Deutschland – ihr bestehendes Bankgeheimnis für EU-Bürger aufheben. Belgien, Luxemburg und Österreich werden hingegen eine Quellensteuer erheben, die bis zum Jahre 2011 stufenweise von 15% auf 35% der erzielten Kapitalerträge ansteigen wird.

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8. Kosten für ein Arbeitszimmer in einer gegenüberliegenden Wohnung nur beschränkt abziehbar

[ID:20030708]

Nutzt ein Steuerpflichtiger, der in einem Mehrfamilienhaus wohnt, eine zusätzliche Wohnung als Arbeitszimmer, so fallen die Aufwendungen hierfür dann unter die Abzugsbeschränkung gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz (max. EUR 1.250 p.a.), wenn diese unmittelbar an die Privatwohnung angrenzt (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 26.02.2003; Az. VI R 124/01). Nach Auffassung des Gerichtes begründet die unmittelbare Nähe der als Arbeitszimmer genutzten Wohnung zur Privatwohnung die innere Verbindung mit der privaten Lebenssphäre des Steuerpflichtigen, so dass es sich im Ergebnis um ein „häusliches“ Arbeitszimmer handele, für das die Abzugsbeschränkung zu beachten ist.

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9. Eigenheimzulage: Beginn des Förderungszeitraums bei Anschaffung eines nicht bewohnbaren Objektes

[ID:20030709]

Der achtjährige Förderungszeitraum für die Eigenheimzulage beginnt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 26.02.2003 (Az. II R 19/01) auch dann mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, wenn das Objekt zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewohnbar ist. Die spätere Bezugsfertigkeit bzw. die Beseitigung der Mängel zu einem späteren Zeitpunkt sind für den Beginn der Förderung durch die Eigenheimzulage somit unerheblich.