Aktuelle Steuertipps
Auf dieser Seite stellen wir für Sie jeden Monat allgemeine und aktuelle Tipps und Informationen zu Steuersparmöglichkeiten bzw. mit steuerlichem Bezug zusammen:
- wichtige steuerliche Termine
- Gesetzesänderungen
- Änderungen und Steuersparmöglichkeiten durch die Steuerreform
- sonstige besondere Themen- und Problembereiche
Sollten Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! [Kontakt ]
1. | Neue Rechnungsanforderungen ab 2013 | |
2. | Sozialversicherungswerte ab 2013 | |
3. | Neue Grenzen für Minijobs und Gleitzone ab dem Kalenderjahr 2013 | |
4. | Steuerrechtliche Änderungen zum 1. Januar 2013 |
1. Neue Rechnungsanforderungen ab 2013
Das Jahressteuergesetz 2013 enthält unter anderem auch Änderungen bei der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit neuen Anforderungen an die Rechnungserteilung welche auf europarechtliche Vorgaben vorgehen und für Umsätze gelten sollen, die ab dem 01.01.2013 ausgeführt werden.
Sofern der Leistungsempfänger (Kunde) gegenüber dem leistenden Unternehmer im Gutschriftverfahren abrechnet, muss das Wort „Gutschrift“ auf der Rechnung enthalten sein (neuer § 14 Abs. 6 Nr. 10 UStG).
In den Fällen des § 13 b UStG, in denen ein inländischer Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für in Anspruch genommene Leistungen eines ausländischen Unternehmens schuldet, gelten hinsichtlich der Rechnungserteilung ab dem Kalenderjahr 2013 die Vorschriften des Heimatmitgliedstaats des ausländischen Unternehmers. Sofern im Gutschriftverfahren abgerechnet wird, gelten wie bisher die deutschen Regelungen (neuer § 14 Abs. 7 UStG).
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. bei sonstigen Leistungen, die in einem Mitgliedstaat ausgeführt werden, muss der leistende Unternehmer bis zum 15. Tag des Folgemonats eine Rechnung ausstellen. Schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, muss die Rechnung den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten.
Bei Anwendung der Sonderregelegung nach § 25 und 25a UStG sind die Rechnungen in Abhängigkeit von den ausgeführten Umsätzen um die Angaben „Sonderregelung für Reisebüros“, „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ oder „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelegung“ zu ergänzen.
2. Sozialversicherungswerte ab 2013
Ab dem 1. Januar 2013 gelten zum Teil neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung).
Der Arbeitgeber trägt bei in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversicherten Arbeitnehmern die Hälfte des „paritätischen“ Beitragssatzes von 14,6%. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte erhalten einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50% des paritätischen Beitragssatzes.
Falls sich Arbeitnehmer privat krankenversichern, hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50% der Beiträge zu leisten. Dieser Zuschuss ist für das Jahr 2013 auf einen Höchstbetrag von 287,44 € (50% von 574,88 €) monatlich begrenzt.
3. Neue Grenzen für Minijobs und Gleitzone ab dem Kalenderjahr 2013
Zum 1. Januar 2013 wird die Arbeitslohngrenze bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) von bisher 400,00 € auf 450,00 € angehoben. Hierzu korrespondierend steigt auch die Grenze für die anschließende Gleitzone um 50,00 € auf 850,00 €.
Für bereits bestehende Minijobbeschäftigungsverhältnisse gelten Übergangsregelungen mit Bestandsschutzgarantien.
Dies bedeutet, dass z. B. bei bestehenden Arbeitsverhältnissen mit Arbeitslöhnen über 400,00 € bis 450,00 € die jetzt normalerweise „begünstigt“ wären, die Sozialversicherungspflicht bis Ende 2014 bestehen bleibt und zwar mit Anwendung der bisherigen Gleitzonenregelung. Es besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmer sich von der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bzw. in der Kranken- und Pflegeversicherung befreien lassen können, nicht jedoch von der Rentenversicherungspflicht.
Bei bestehenden Minijobs gelten die Befreiungen in der bzw. die Option zur Rentenversicherungspflicht weiter wie bisher. Bei Option zur Rentenversicherung wird ab dem Kalenderjahr 2013 der Beitragsanteil des Arbeitnehmers von 4,6% auf 3,9% (bei Minijobs in Privathaushalten von 14,6% auf 13,9%) gesenkt.
Zu berücksichtigen ist, dass für neu begründete Minijobs ab dem 01.01.2013 automatisch Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht. Entsprechendes gilt ebenfalls bei Anhebung der Vergütung auf über 400 Euro. Die Arbeitnehmer können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen, so dass sie ihren Beitragsanteil von 3,9% (bei Minijobs in Privathaushalten 13,9%) sparen können. Der Antrag kann bei mehreren Minijobs nur einheitlich bei allen Arbeitgebern gestellt werden.
Bei Arbeitnehmern, deren Arbeitsentgelt bereits 2012 über 800 Euro, aber höchstens 850 Euro (das neue Ende der Gleitzone) betragen hat, bleibt die Sozialversicherungspflicht unverändert (ohne Gleitzonenregelung) bestehen. Wünscht der der Arbeitnehmer aber ab 2013 die Anwendung der neuen Gleitzonenregelung, muss er dies seinem Arbeitnehmer gegenüber schriftlich erklären. In diesem Fall gilt die Gleitzonenregelung für alle Sozialversicherungszweige einschließlich der Rentenversicherung. Die Erklärung ist nur für die Zukunft möglich, für Januar 2013 muss sie dem Arbeitgeber an dem Tag vorliegen, an dem er die Lohnabrechnung durchführt. Die Erklärung ist vom Arbeitgeber aufzubewahren.
4. Steuerrechtliche Änderungen zum 1. Januar 2013
Zum Jahreswechsel 2012/2013 werden einige verfahrensrechtliche Änderungen im Steuerrecht wirksam. Hierzu gehören unter anderem:
Die elektronische Lohnsteuerkarte:
Ab dem 1. Januar 2013 ersetzt das neue sogenannte ELStAM-Verfahren grundsätzlich die alte Lohnsteuerkarte aus Papier. ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) soll die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämtern erleichtern. Arbeitgeber haben die Möglichkeit bis zum Ende des Jahres 2013 den Lohnsteuerabzug nach dem alten bisherigen Verfahren vorzunehmen oder aber bereits in 2013 auf ELStAM umzustellen. Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 müssen die ELStAM für alle Arbeitnehmer angewendet werden.
Steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität:
Deutschland soll sich zum Leitmarkt für Elektromobilität entwickeln. Aus diesem Grund werden die steuerlichen Anreize zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs verstärkt und steuerlich nachteilige Regelungen angepasst. Mit dem Verkehrsteueränderungsgesetz wurde die bestehende Begünstigung für reine Elektro-Pkw bei der Kraftfahrzeugsteuer auf Fahrzeuge aller anderen Klassen ausgedehnt, sofern dies rein elektrisch angetrieben und durch Batterien oder Brennstoffzellen gespeist werden. Außerdem wird die Förderdauer um weitere fünf auf insgesamt 10 Jahre verlängert.
Die erweiterte Steuerbefreiung greift nicht nur für neue Fahrzeuge, sondern bereits rückwirkend für alle ab 18. Mai 2011 vorgenommenen Erstzulassungen von Elektrofahrzeugen.
Vereinfachte steuerliche Veranlagungen für Ehepaare:
In 2013 werden die bereits durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten Maßnahmen für eine verbesserte Übersicht bei den steuerlichen Veranlagungs- und Tarifvarianten für Ehepaare wirksam. Ehegatten können zukünftig zwischen der Zusammenveranlagung oder einer Einzelveranlagung wählen, die die getrennte Veranlagung ab 2013 ablöst. Folgende Veranlagungsvarianten sind möglich:
- die Einzelveranlagung mit Grundtarif, „Verwitweten-Splitting“ oder „Sonder-Splitting“ im Trennungsjahr
- die Zusammenveranlagung mit Splitting-Verfahren für Ehegatten.