Aktuelle Steuertipps

Auf dieser Seite stellen wir für Sie jeden Monat allgemeine und aktuelle Tipps und Informationen zu Steuersparmöglichkeiten bzw. mit steuerlichem Bezug zusammen:

  • wichtige steuerliche Termine
  • Gesetzesänderungen
  • Änderungen und Steuersparmöglichkeiten durch die Steuerreform
  • sonstige besondere Themen- und Problembereiche

Sollten Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! [Kontakt ]

1.    Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages?
2.    Erweiterung der Umlagepflicht ab 2006 auf alle Betriebe
3.    Einrichtung eines Online-Verfahrens zur Erteilung von Umsatzsteuer-ID-Nummern
4.    Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung ab Januar 2006
 

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1. Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages?

[ID:20051101]

Das Finanzgericht in Münster hat zur Zeit aufgrund einer eingereichten Klage zu prüfen, ob der Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer ab dem Jahr 2002 verfassungswidrig ist.

Die Klage stützt sich darauf, dass der Staat Sonderabgaben einführen darf, jedoch nur um kurzfristig punktuelle Notstände zu bewältigen.

Laut Auffassung der Kläger stellte der Solidaritätszuschlag aber keine kurzfristige Abgabe dar, da er bereits seit dem Jahr 1995 gelte und zu dem zeitlich nicht begrenzt ist.

Aus diesem Grund, so die Argumentation des Klägers, handelt es sich bei dem Solidaritätszuschlag nicht um eine kurzfristige Abgabe, so dass spätestens ab dem Veranlagungszeitraum 2002 eine Verfassungswidrigkeit gegeben ist.

Aufgrund der Tatsache, dass diese Frage noch nicht im Katalog der Vorläufigkeitsvermerke enthalten ist (erst mit Anhängigkeit des Verfahrens vor dem BFH) ist es ratsam, gegen jeden einzelnen Bescheid Einspruch einzulegen.

Empfehlenswert ist, bis auf weiteres sämtliche Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheide ab dem Veranlagungsjahr 2002 insofern möglich, zumindest in dieser Frage durch Einspruch offen zu halten und vorsorglich ein Ruhen des Verfahrens gemäß § 363 Abs. 2 AO zu beantragen.

Es ist davon auszugehen, dass das zuständige Finanzgericht Münster das anhängige Verfahren noch in diesem Jahr entscheiden wird (Az: 12 K 6263/03 E).

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2. Erweiterung der Umlagepflicht ab 2006 auf alle Betriebe

[ID:20051102]

Für kleinere und mittlere Betriebe wird das bestehende Risiko einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie für Mutterschutzaufwendungen durch eine sogenannte Umlagefinanzierung teilweise aufgefangen. Diese Betriebe haben zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen regelmäßig in diesem Zusammenhang Umlagen an die Krankenkassen abzuführen.

Es handelt es dabei für Mutterschutzaufwendungen um die sogenannte Umlage U 2 und für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall von Arbeitnehmern um die sogenannte Umlage U1.

Dieses bestehende Umlageverfahren entfällt regelmäßig bei Betrieben mit mehr als 30 Arbeitnehmern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen zur Umlage U2 für verfassungswidrig gehalten, da größere Betriebe mit mehr als 30 Arbeitnehmern nicht am Umlageverfahren für Mutterschutzaufwendungen teilnehmen müssen.

Aus diesem Grund sind jetzt ab 2006 in diesem Zusammenhang erhebliche Änderungen vorgesehen.

Es ist beabsichtigt, dass zukünftig die Mutterschutzumlage (U2) von allen Betrieben d. h. somit auch von Betrieben mit mehr als 30 Arbeitnehmern zu zahlen ist.

Die Umlage U1 bleibt weiterhin auf kleinere und mittlere Betriebe (bis 30 Arbeitnehmer) beschränkt.

Ab dem Kalenderjahr 2006 ist diese Umlage für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aber auch für Angestellte zu zahlen. Dies bedeutet, dass im Krankheitsfall entsprechende Erstattungsanträge durch den Arbeitgeber bei Krankheit von Angestellten gestellt werden können.

Die Erhebung erfolgt durch die Krankenkassen für jeden Arbeitnehmer mit Ausnahme der privat versicherten Arbeitnehmer.

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3. Einrichtung eines Online-Verfahrens zur Erteilung von Umsatzsteuer-ID-Nummern

[ID:20051103]

Das Bundesamt für Finanzen hat einen Web-Service eingerichtet, der es Unternehmern ermöglicht, die bei einem Finanzamt bereits umsatzsteuerlich erfasst sind Online einen Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer zu stellen.

Hierfür steht auf der Internetseite des Bundesamtes für Finanzen (BfF) ein entsprechendes Online-Formular zur Verfügung.

Sofern der die Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragende Unternehmer bereits im Datenbestand des Bundesamtes für Finanzen enthalten ist, erhält er unmittelbar einen Online-Bescheid über die Bearbeitung seines Antrages.

Die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer erfolgt jedoch auf dem Postweg unmittelbar an den Unternehmer.

Dieser neu angerichtete Web-Service kann täglich in der Zeit von 4.30 bis 23.00 Uhr genutzt werden.

Der Unternehmer hat darauf zu achten, dass die Angaben bei der Eintragung der Umsatzsteueridentifikationsnummer mit den bereits beim Finanzamt vorliegenden Angaben übereinstimmen um so einen reibungslosen Ablauf des Beantragungsverfahrens zu gewährleisten.

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4. Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung ab Januar 2006

[ID:20051104]

Zum Jahreswechsel ändern sich wieder ab 01.01.2006 wesentliche Rechengrößen in der Sozialversicherung.

Vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung der neuen Werte durch den Bundesrat beträgt ab diesem Zeitpunkt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern 5.250,00 € monatlich (bislang 5.200,00 €).

In den neuen Bundesländern bleibt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert bei 4.400,00 €.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich bundesweit einheitlich auf 3.562,50 € (bisher 3.525,00 €).

Voraussichtlich beträgt die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung bundesweit 47.250,00 € pro Jahr (bislang 46.800,00 €).

Ein niedriger Wert gilt allerdings für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren(42.750,00 € statt 42.300,00 € pro Jahr).