Aktuelle Steuertipps

Auf dieser Seite stellen wir für Sie jeden Monat allgemeine und aktuelle Tipps und Informationen zu Steuersparmöglichkeiten bzw. mit steuerlichem Bezug zusammen:

  • wichtige steuerliche Termine
  • Gesetzesänderungen
  • Änderungen und Steuersparmöglichkeiten durch die Steuerreform
  • sonstige besondere Themen- und Problembereiche

Sollten Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! [Kontakt ]

1.    Bauabzugsteuer: Antrag für Folgebescheinigung
2.    Aufbewahrungspflichten: Kontoauszüge beim Onlinebanking-Verfahren
3.    Körperschaftsteuer: Ãœbernahme der Kosten für Geburtstagsfeier als verdeckte Gewinnausschüttung
4.    Umsatzsteuer: Kein Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen
5.    Lohnsteuer: Privatnutzungsverbot für Dienstwagen
6.    Eigenheimzulage: Objektverbrauch bei Tod des Ehegatten
 

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1. Bauabzugsteuer: Antrag für Folgebescheinigung

[ID:20041001]

Zur Vermeidung eines Steuerabzuges bei Bauleistungen kann der leistende Unternehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG beantragen, die ab dem Tage der Ausstellung gültig ist. Nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.09.2004 kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung auf Antrag eine erneute Freistellungsbescheinigung beantragt werden, deren Gültigkeitsdauer an die Geltungsdauer der bereits erteilten Freistellungsbescheinigung anknüpft (Folgebescheinigung).

Um zeitliche Ãœberschneidungen zu vermeiden, sollte daher rechtzeitig ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer Folgebescheinigung gestellt werden.

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2. Aufbewahrungspflichten: Kontoauszüge beim Onlinebanking-Verfahren

[ID:20041002]

Da Geschäftskunden der Kreditinstitute verstärkt ihre Banktransaktionen im Wege des Onlinebanking-Verfahrens abwickeln, ist bislang noch streitig ob es im Hinblick auf die gesetzlichen Aufbewahrungsverpflichtungen genügt, wenn lediglich am PC selbsterstellte Ausdrucke der Umsätze aufbewahrt werden.

Hierzu führt die Oberfinanzdirektion Nürnberg in ihrer Verfügung vom 06.08.2004 (Az. S-0317-34 St 324) aus, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme nur dann erfüllt sind, wenn die durch das Kreditinstitut erstellten Kontoauszüge im Original aufbewahrt werden. Der Ausdruck der entsprechenden Daten am PC des Onlinebanking-Nutzers genügt den Anforderungen der Finanzverwaltung nicht, da eine Abänderbarkeit der Daten insoweit nicht endgültig ausgeschlossen werden kann.

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3. Körperschaftsteuer: Übernahme der Kosten für Geburtstagsfeier als verdeckte Gewinnausschüttung

[ID:20041003]

Lädt eine GmbH anlässlich des Geburtstages des Gesellschafter-Geschäftsführers ein und übernimmt die anfallenden Kosten, so liegt hierin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 14.07.2004; Az. I R 57/03) eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Dabei ist es unerheblich, dass zu diesem Anlass überwiegend Geschäftspartner der GmbH sowie Mitarbeiter der Gesellschaft als Gäste eingeladen worden sind und somit eine - zumindest bedingte - betriebliche Mitveranlassung der Veranstaltung vorliegt.

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4. Umsatzsteuer: Kein Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

[ID:20041004]

Lieferungen eines im Inland ansässigen Unternehmers in das sog. Drittlandsgebiet (Exporte in Nicht-EU-Staaten) unterliegen dann nicht der Umsatzbesteuerung, wenn der liefernde Unternehmer nachweist, dass die Waren tatsächlich in das Ausland gelangt sind. Dabei sind die Zollabfertigungspapiere materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Umsatzsteuerfreiheit.

In einem aktuellen Verfahren hatte der Bundesfinanzhof zu prüfen, ob der inländische Unternehmer einen Vertrauensschutz genießt, wenn der Abnehmer unzutreffende Angaben macht und dies vom inländischen Lieferanten unter Berücksichtigung der ihm zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht erkannt werden konnte (diese Regelung gilt für Lieferungen an Abnehmer innerhalb der EU, § 6a Abs. 4 UStG).

Das Gericht hat jedoch entschieden, dass diese Vertrauensschutzregelungen nicht für Exporte in das Drittlandsgebiet anwendbar sind (Urteil vom 06.05.2004; Az. V B 101/03). Das im zu entscheidenden Fall die Zollabfertigungspapiere durch den Abnehmer gefälscht worden sind, ist daher dem inländischen Lieferanten anzulasten. Die Umsatzsteuerfreiheit wurde daher für die getätigten Exportumsätze versagt.

Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Unternehmer eine wesentlich intensivere Überprüfung der eingereichten Ausfuhrbelege vornehmen und ggf. eigene - zusätzliche - Anfragen an die Zollbehörden stellen.

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5. Lohnsteuer: Privatnutzungsverbot für Dienstwagen

[ID:20041005]

Im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen wird meist die lohnsteuerliche Erfassung einer - möglichen - privaten Mitbenutzung eines Dienstwagens bei den Mitarbeitern sehr intensiv geprüft.

Häufig spricht daher der Arbeitgeber ein Privatnutzungsverbot aus, um hierdurch die Versteuerung des Sachbezuges (in der Regel sog. 1%-Regelung) zu vermeiden. Dieses bloße Verbot wird jedoch in der Praxis durch die Lohnsteuerprüfer nicht akzeptiert, sofern der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass die Einhaltung dieses Verbotes nicht auch tatsächlich überwacht wird oder die private Nutzung des Fahrzeuges gänzlich ausgeschlossen werden kann (zum Beispiel wenn der Mitarbeiter den Pkw nach Feierabend sowie am Wochenende auf dem Betriebsgelände abstellen und die Fahrzeugschlüssel abgeben muss).

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Niedersachsen ist jedoch die Annahme der Finanzverwaltung, dass in einem solchen Fall stets eine private Nutzung des Pkw durch den Mitarbeiter nicht ausgeschlossen ist, zumindest zweifelhaft (Az. 1 K 354/01). Demnach wäre ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Privatnutzungsverbot in den folgenden Fällen wirksam:

  • Eine Verletzung des Verbotes würde arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen
  • Das Fahrzeug ist mit einer Werbebeschriftung des Arbeitgebers versehen
  • Aus betrieblichen Gründen muss das Fahrzeug ständig mit Arbeitsmaterial versehen sein
  • Der Arbeitnehmer und sein Ehegatte verfügen selbst über einen eigenen Pkw

Da gegen die Entscheidung des Finanzgerichtes Niedersachsen Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden ist, sollte für entsprechende Fälle bis zum Ergehen eines endgültigen Urteils Einspruch eingelegt und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden (Az. des Revisionsverfahrens: VI R 2/04).

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6. Eigenheimzulage: Objektverbrauch bei Tod des Ehegatten

[ID:20041006]

Erwerben Ehegatten gemeinsam eine selbst genutzte Immobilie, so konnte jeder Ehegatte für seinen Miteigentumsanteil die Eigenheimzulage beantragen. Im Falle des Todes eines Ehegatten vor Beendigung des achtjährigen Förderzeitraums trat für den überlebenden Ehegatten regelmäßig der sog. Objektverbrauch für den geerbten Miteigentumsanteil ein.

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde § 6 Abs. 2 Sätze 3 und 4 EigZulG dahingehend geändert, dass nunmehr der überlebende Ehegatte den Förderbetrag für den geerbten Miteigentumsanteil bis zum Ende des Förderzeitraums fortführen kann. Grundsätzlich ist diese Neuregelung ab dem 1.1.2004 anzuwenden.

Mit einer Verfügung der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster (Az. EZ 1150 A - St 22) wurde klargestellt, dass diese Regelung auch rückwirkend angewendet werden darf. Selbst in Fällen, in denen der Eigenheimzulagebescheid bereits bestandskräftig aufgehoben worden ist, sollte ein entsprechender Antrag auf Weiterzahlung der Eigenheimzulage gestellt werden.