Aktuelle Steuertipps

Auf dieser Seite stellen wir für Sie jeden Monat allgemeine und aktuelle Tipps und Informationen zu Steuersparmöglichkeiten bzw. mit steuerlichem Bezug zusammen:

  • wichtige steuerliche Termine
  • Gesetzesänderungen
  • Änderungen und Steuersparmöglichkeiten durch die Steuerreform
  • sonstige besondere Themen- und Problembereiche

Sollten Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! [Kontakt ]

1.    Inventur zum 31. Dezember 2003
2.    Umsatzsteuer: Verschärfte Anforderungen an Rechnungen ab 2004
3.    Abgabenordnung: Änderungen bei den Schonfristen
4.    Einkommensteuer: Abstandszahlungen an den weichenden Mieter
5.    Steueränderungsgesetze noch im Vermittlungsausschuss
 

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1. Inventur zum 31. Dezember 2003

[ID:20031201]

Nach § 240 HGB bzw. §§ 140, 141 AO sind bilanzierende Unternehmer verpflichtet, zum Ende ihres Geschäftsjahres (i.d.R. 31. Dezember) alle Vermögensgegenstände des Betriebes zu erfassen und zu bewerten. Dabei ist die ordnungsgemäße Inventur zwingende Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, d.h. bei nicht zutreffender Erfassung bzw. Bewertung der Vermögensgegenstände kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln.

Im Rahmen der Inventur sind insbesondere folgende Vermögensgegenstände bestands- und wertmäßig zu erfassen:

  • Warenbestand
  • Unfertige und fertige Erzeugnisse
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Kundenforderungen
  • Lieferantenschulden
  • Sonstige Schulden aus noch nicht bezahlten Rechnungen

Dabei ist erforderlich, dass über jeden Posten im Inventar folgende Angaben enthalten sind:

  • Die Menge (Maß, Zahl, Gewicht)
  • Die verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, Größe, Artikelnummer)
  • Der Wert der Maßeinheit

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2. Umsatzsteuer: Verschärfte Anforderungen an Rechnungen ab 2004

[ID:20031202]

Ab dem Jahr 2004 werden auf Grund europäischer Vorschriften zusätzliche Angaben auf den Rechnungsbelegen gefordert. Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass zukünftig die Gewährung des Vorsteuerabzuges für den Leistungsempfänger zwingend davon abhängig ist, dass der leistende Unternehmer sämtliche Angaben in der Rechnung aufführt.

Die zusätzlichen Angaben sind insbesondere:

  • Fortlaufende, einmalig vergebene, Rechnungsnummer und
  • Die Angabe der Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

Auch bei sog. "Kleinbetragsrechnungen" (Gesamtrechnungsbetrag bis EUR 100,00) muss zukünftig neben den bisherigen Angaben auch die Steuernummer des leistenden Unternehmers und das Ausstellungsdatum enthalten.

Hinweis:   Weitere Informationen zur Rechnungsstellung finden sie auch unter:

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3. Abgabenordnung: Änderungen bei den Schonfristen

[ID:20031203]

Bei der Abgabe von Steuervoranmeldungen (insb. Lohn- und Umsatzsteuer) gewährt das Finanzamt bisher eine fünftägige Zahlungsschonfrist. Diese Frist wird ab dem 1. Januar 2004 auf nunmehr drei Tage verringert.

Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen (1% pro angefangenem Monat) ist es erforderlich, dass die Steuerzahlung innerhalb der neuen Schonfrist erfolgt.

Hinweis:   Die Verkürzung der Schonfrist gilt bereits für alle nach dem 31. Dezember 2003 fälligen Steuerbeträge. Somit sind auch die Steuerbeträge der Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Anmeldungen für Dezember 2003 bzw. die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das vierte Quartal 2003 unter Berücksichtigung der neuen Schonfrist (Fälligkeit spätestens 13. Januar 2004) an das Finanzamt zu leisten.

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4. Einkommensteuer: Abstandszahlungen an den weichenden Mieter

[ID:20031204]

Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören auch Abstandszahlungen an den Mieter zur vorzeitigen Räumung der Wohnung. Hierzu war es bislang erforderlich, dass die Wohnung nach dem Auszug des Mieters auch weiterhin vermietet wird.

Das Finanzgericht Köln (Az. 8 K 155/00) hat nunmehr entschieden, dass der Werbungskostenabzug für die Abstandszahlung auch dann zulässig sein soll, wenn die Wohnung nach dem Auszug des Mieters durch den Vermieter selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Da diese Entscheidung nicht rechtskräftig ist und Revision eingelegt worden ist (Az. IX R 38/03), sollten entsprechende Steuerfälle bis zur endgültigen Entscheidung offen gehalten werden.

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5. Steueränderungsgesetze noch im Vermittlungsausschuss

[ID:20031205]

Die von der Bundesregierung inzwischen verabschiedeten Gesetzesvorhaben werden zur Zeit noch im Vermittlungsausschuss heftig diskutiert. Nach derzeitigem Stand soll ggf. am 19. Dezember 2003 das Vermittlungsergebnis offiziell bekannt gegeben werden.

Sobald erste Ergebnisse des Vermittlungsausschusses vorliegen, werden wir Sie hierüber umgehend in einer gesonderten Informationsmitteilung unterrichten.

Hinweis zur Eigenheimzulage:   Im Rahmen der beschlossenen Gesetzesvorhaben ist eine deutliche Reduzierung der Förderung von selbstgenutzten Häusern bzw. Wohnungen ab dem Jahr 2004 geplant. Sofern der Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. die Einreichung des Bauantrages noch bis zum 31. Dezember 2003 erfolgt, wird die Eigenheimzulage noch nach dem derzeit gültigem Rechtsstand gewährt.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest
und viel Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr!
 
Ihr Team von Müller & Buchholz