Aktuelle Steuertipps

Auf dieser Seite stellen wir für Sie jeden Monat allgemeine und aktuelle Tipps und Informationen zu Steuersparmöglichkeiten bzw. mit steuerlichem Bezug zusammen:

  • wichtige steuerliche Termine
  • Gesetzesänderungen
  • Änderungen und Steuersparmöglichkeiten durch die Steuerreform
  • sonstige besondere Themen- und Problembereiche

Sollten Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! [Kontakt ]

1.    Kleinunternehmerförderungsgesetz passiert Bundestag und Bundesrat
2.    Vorsteuerabzug bei Wohnung in Geschäftsgebäude möglich
3.    Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2003 vorgelegt
4.    Vorsteuerabzug bei Firmenwagen
5.    Finanzierung des deutschen Mittelstandes
 

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1. Kleinunternehmerförderungsgesetz passiert Bundestag und Bundesrat

[ID:20030801]

Der Bundesrat hat nunmehr am 11. Juli 2003 dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses vom 2. Juli 2003 zum Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und Mittelstand (Kleinunternehmerförderungsgesetz) zugestimmt. Im Rahmen dieses Gesetzes werden die Buchführungspflichtgrenzen beim Umsatz auf nunmehr EUR 350.000,00 (bisher EUR 260.000,00) bzw. beim Gewinn auf EUR 30.000,00 (bisher EUR 25.000,00) angehoben. Hiermit soll für eine Vielzahl von kleineren Gewerbebetrieben und Land- und Forstwirten eine spürbare Verwaltungserleichterung erreicht werden.

Wichtig:

Die ursprünglich vorgesehene Betriebsausgabenpauschalierung (50% der erzielten Betriebseinnahmen) ist hingegen im endgültigen Gesetz nicht mehr enthalten.

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2. Vorsteuerabzug bei Wohnung in Geschäftsgebäude möglich

[ID:20030802]

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 08. Mai 2003; Az. Rs. C-269/00) kann ein Unternehmer, der in seinem Geschäftsgebäude sowohl sein Unternehmen betreibt als auch eine Wohnung zu Privatzwecken nutzt, das gesamte Gebäude seinem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen. Für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die auf die Wohnung entfallen, kann somit auch der Vorsteuerabzug beansprucht werden. Im Gegenzug ist die private Nutzung der Wohnung als Eigenverbrauch (§ 3 Abs. 9a Umsatzsteuergesetz) der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Der Abzug der Vorsteuerbeträge, die auf die eigengenutzte Wohnung entfallen, kann zu erheblichen Liquiditätsvorteilen führen.

Zu beachten ist, dass die Finanzverwaltung einer rückwirkenden Anwendung der geänderten Rechtsprechung voraussichtlich nicht zustimmen wird. Für zukünftige Gestaltungen ist daher zwingend eine schriftliche Zuordnungsmitteilung vom Unternehmen gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

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3. Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2003 vorgelegt

[ID:20030803]

Das Finanzministerium hat einen Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2003 vorgelegt. Der voraussichtlich ab dem Jahr 2004 gültige Gesetzesentwurf enthält folgende - wesentliche - Regelungen:

  • Modernisierung des Lohn- und Einkommensteuerverfahrens durch elektronische Ãœbermittlung der Lohnbescheinigungen an die Finanzverwaltung, in einfachen Fällen automatische Steuerveranlagung für Arbeitnehmer auf Basis der Lohnbescheinigung.
  • Vereinfachte Besteuerung durch Erteilung einer einheitlichen Steuernummer, die auch bei einem Umzug in eine andere Stadt beibehalten wird.
  • Gesetzliche Verankerung der bisherigen Verwaltungsregelung zum sog. "anschaffungsnahen Aufwand" (umfangreiche Renovierungsaufwendungen bei vermieteten Immobilien, die von der Finanzverwaltung nicht als sofort abziehbare Werbungskosten sondern als abschreibungspflichtige Herstellungskosten behandelt werden).
  • Neue Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute über Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Spekulationsgewinne.

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4. Vorsteuerabzug bei Firmenwagen

[ID:20030804]

Nach § 15 Abs. 1b Umsatzsteuergesetz kann der Unternehmer beim Erwerb eines Firmenwagens, der auch für private Zwecke genutzt wird lediglich 50% der in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge geltend machen. Gleiches gilt für die Vorsteuerbeträge aus den laufenden Betriebskosten dieses Fahrzeuges.

Bei dem Europäischen Gerichtshof ist diesbezüglich ein Gerichtsverfahren anhängig (Az. Rs C-17/01), wonach diese Beschränkung des Vorsteuerabzuges gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstößt (Art. 17 der 6. EG-Richtlinie).

Der Unternehmer kann sich daher bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens sowohl für Altjahre als auch für den laufenden Besteuerungszeitraum auf die ggf. für ihn günstigere Regelungen des Gemeinschaftsrecht berufen. Danach kann für den Erwerb und die laufenden Betriebskosten zunächst der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Im Gegenzug ist die private Nutzung des Firmenwagens als Eigenverbrauch zu versteuern (§ 3 Abs. 9a Umsatzsteuergesetz). Sofern sich der Unternehmer auf diese abweichende Gemeinschaftsnorm beruft, ist dies dem Finanzamt bei Abgabe der entsprechenden Steuererklärung bzw. -anmeldung schriftlich anzuzeigen.

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5. Finanzierung des deutschen Mittelstandes

[ID:20030805]

Die Eigenkapitalquote, d. h. das prozentuale Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme, ist nach Angaben der Deutschen Bundesbank zwischenzeitlich auf seinem niedrigsten Wert seit der Währungsreform angelangt. Lag die Eigenkapitalquote im Jahr 1967 noch durchschnittlich bei 31%, beträgt sie heute im Durchschnitt rund 18%, bei einem Drittel der Unternehmen sogar weniger als 10%. Nach Auffassung der Wirtschaftsexperten sollte sich diese wesentliche Kennzahl bei rd. 40% bewegen. Die schwache Eigenkapitalausstattung hat zentrale Bedeutung für das nach "Basel II" vorzunehmende Bilanzrating.

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat in diesem Zusammenhang die bereits ab dem Jahr 2004 geltenden Ratingkriterien für Unternehmenskredite vorgestellt. Danach verfügt das neue Ratingverfahren über einen vierstufigen Aufbau:

  1. Finanzrating, basierend auf Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Es wird bewertet, ob die betriebs- und finanzwirtschaftlichen Kennzahlen typisch für ein gesundes oder typisch für ein insolvenzbedrohtes Unternehmen sind. Dabei werden für die unterschiedlichen Kundengruppen (z. B. Produktionsbetrieb, Handelsunternehmen, etc.) die jeweils für diese Kundengruppe besonders aussagekräftigen Kennzahlen in das Ratingverfahren einbezogen.
  2. Qualitatives Rating. Hier geht es um die Bereiche "Planung und Steuerung", "Unternehmensführung", "Markt und Produkt" und "Wertschöpfungskette".
  3. Warnsignale. Typische Warnsignale, wie zum Beispiel die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie Scheckrückgaben mangels Kontodeckung führen zu Abstufungen der Ratingnote.
  4. Haftungsverbünde, wie etwa ein Mutter-Tochter-Verhältnis oder ein Gewinnabführungsvertrag, können für den einen eine Chance und für den anderen ein Risiko darstellen und sind ebenfalls im Rahmen des Ratings zu würdigen.